AGB

Celos Computer

AGB Celos Computer Ulm

  1. Regelungen für alle Vertragsarten 

    1.1. Geltungsbereich der AGB

    1.1.1.  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 

    1.1.2.  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. 

     

    1.2. Rangfolge

    1.2.1.  Es gelten für Art und Umfang unserer Leistungen in nachstehender Rangfolge: 

    1.2.2.  Schriftliche individuelle Vereinbarungen, 

    1.2.3.  die Bestimmungen der schriftlichen Auftragsbestätigung, 

    1.2.4.  die in der Auftragsbestätigung aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen sowie spezielle und allgemeine technische Bedingungen, 

    1.2.5.  Bedingungen zum jeweiligen Vertragstyp in der Ziffer 2 der AGB 

    1.2.6.  diese AGB Ziffer 1. 

     

    1..3. Angebot – Angebotsunterlagen

    1.3.1.  Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. 

    1.3.2.  An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichenZustimmung. 

    1.3.3.  Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 

     

    1.4. Leistungserbringung

    1.4.1.  Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

    1.4.2.  Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die lnstallationsanleitung können dem Kunden nach unserer Wahl elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. 

    1.4.3.  Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Unterstützungsleistungen auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

     

    1.5. Preise – Zahlungsbedingungen

    1.5.1.  Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

    1.5.2.  Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 

    1.5.3.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. 

    1.5.4.  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

    1.5.5.  Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu unseren bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen berechnet. Wir können monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentieren wir die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermitteln diese Dokumentation mit der Rechnung. 

    1.5.6.  Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 1.10.1gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. 

     

    1.6.  Gefahrenübergang – Verpackungskosten 

    1.6.1.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab unserem Firmensitz“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. 

    1.6.2.  Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. 

    1.6.3.  Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken;die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. 

     

    1.7.  Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit 

    1.7.1.  Der Kunde und wir benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen uns und dem Kunden erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren. 

    1.7.2.  Der Kunde ist verpflichtet, uns – soweit erforderlich – zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für unsere Unterstützung zur Verfügung steht. 

    1.7.3.  Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können,stellt der Kunde auf unseren Wunsch unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. 

    1.7.4.  Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkung des Mangels. 

    1.7.5.  Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von 5 Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Informationen, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. 

    1.7.6.  Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetztenDritten auferlegen. 

    1.7.7.  Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation(z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 

    1.7.8.  Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen – auch in künftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind unsere Betriebsgeheimnisse. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf unserer Einwilligung, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf. Quellprogramme haben wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zu liefern. 

    1.7.9.  Sollten Arbeiten in den Bereich der Werkverträge fallen bieten wir die förmliche Abnahmen der Arbeiten an. Wird diese Abnahmeform vom Kunden nicht gewünscht gilt das Werk 7 Tage nach Rechnungsstellung als abgenommen. Die förmliche Abnahme wird von uns unabhängig von anderen Dingen wie Dokumentation etc. angeboten, auch wenn diese in Zusammenhang mit weiteren Dingen in Angebote / Aufträge etc. aufgeführt wird. 

     

    1.8.  Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung 

    1.8.1.  Wir räumen dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertragnicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnenNutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. 

    1.8.2.  Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. Für Software welche nicht durch uns erstellt wurde sondernlediglich als Handelsware vertrieben wird, gelten die Nutzungsbestimmungen des Herstellers. In diesem Fall sind alle nachstehenden Positionen durch die des Herstellers zu ergänzen und in der Rangfolge höher als diese. 

    1.8.3.  Der Kunde darf das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet. 

    1.8.4.  Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 

    1.8.5.  Wir sind berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 

    1.8.6.  Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatzrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch uns frei widerruflich eingeräumt. 

    1.8.7.  Wir können das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Wir haben dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, können wirr den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat uns die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

     

    1.9.  Störungen bei Leistungserbringung 

    1.9.1.  Wenn eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessen Wiederanlaufsphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. 

    1.9.2.  Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, können wir auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. 

    1.9.3.  Wenn der Kunde wegen einer von uns nicht ordnungsgemäßen Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde uns den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; Gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

    1.9.4.  Geraten wir mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzuges nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf unsere grobe Fahrlässigkeit oder unseren Vorsatz beruhen. 

    1.9.5.  Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der aufgrund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises. Ziffer 1.9.3 Abs. 2 S. 3 gilt entsprechend. 

     

    1.10. Sachmängel und Aufwandsersatz

    1.10.1.  Für eine nur unerhebliche Abweichung unserer Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. 

    1.10.2.  Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer dieseerschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht. 

    1.10.3.  Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 1.12 ergänzend. 

    1.10.4.  Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach unserer Wahl entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzes. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt. 

    1.10.5.  Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Bezüglich des Schadens- oder Aufwendungsersatzes gilt Ziffer1.12. 

    1.10.6.  Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mängelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen aus. 

    1.10.7.  Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt, Gleiches gilt soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder von uns grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

    1.10.8.  Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch uns führt zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. 

    1.10.9.  Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben. 

    1.10.10.  Wir können Vergütung unseres Aufwandes verlangen, soweit 

    1.10.11. a) wir aufgrund einer Meldung tätig werden, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder 

    1.10.12.  b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder 

    1.10.13.  c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffer 1.7.2, 1.7.3 und 1.11.3) anfällt. 

     

    1.11.  Rechtsmängel 

    1.11.1.  Für Verletzungen von Rechten Dritter durch unsere Leistungen haften wir nur, soweit die Leistungen vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt werden. 

    1.11.2.  Wir haften für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie einem Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 1.10.1 S. 1 gilt entsprechend. 

    1.11.3.  Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine unserer Leistungen seine Rechte verletzt, benachrichtigt uns der Kunde unverzüglich. Wir und ggf. unser Vorlieferant sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf unsere Kosten abzuwehren. 

    1.11.4.  Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er uns angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 

    1.11.5.  Werden durch unsere Leistungen Rechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 

    1.11.6.  a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder 

    1.11.7.  b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder 

    1.11.8.  c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn wir keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen können. 

    1.11.9.  Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 

    1.11.10.  Ansprüchen des Kunden wegen Rechtsmängel verjähren entsprechend Ziffer 1.10.7. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 1.12. ergänzend, für unseren zusätzlichen Aufwand gilt Ziffer 1.10.10 entsprechend. 

     

    1.12.  Allgemeine Haftung 

    1.12.1.  Wir haften dem Kunden stets 

    1.12.2.  a) für die von uns sowie unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, 

    1.12.3.  b) nach dem Produkthaftungsgesetz und 

    1.12.4.  c) für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 

    1.12.5.  Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. 

    1.12.6.  Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

    1.12.7.  Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000,00. Für die Verjährung gilt Ziffer 1.10.7 entsprechend. Die Vertragsparteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gem. Ziffer 1.12.1 bleibt von diesem Absatz unberührt. 

    1.12.8.  Ergänzend und vorrangig ist unsere Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligenVertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 1.12.1 bis 1.12.4 bleibt von diesem Absatz unberührt. 

    1.12.9.  Aus einer Garantieerklärung haften wir nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Die Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gem. Ziffer 1.12.5. 

    1.12.10. Bei Verlust von Daten haften wir nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung derDaten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

    1.12.11. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen uns gilt Ziffer 1.12.1 bis 1.12.10 entsprechend.

     

    1.13.  Exportkontrollvorschrift 

    1.13.1.  Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 

    1.13.2.  Diese Produkte, Technologien oder Software werden unter Einhaltung der US- Ausfuhrbestimmungen sowie der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use- Verordnung geliefert. Die Wiederausfuhr entgegen derzeit gültigen US- amerikanischen, europäischen und nationalen Ausfuhrbestimmungen ist ohne eine entsprechende Genehmigung untersagt. Gegenstände dieser Lieferung unterliegen, sollten sie aus der EU exportiert werden, Exportkontrollen. 

     

    1.14.  Eigentumsvorbehalt 

    1.14.1.  Wir behalten uns das Eigentum und einzuräumende Recht an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Bei der Vergütung sind berechtigte Mängeleinbehalte entsprechend zu berücksichtigen. Weiterhin behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. 

    1.14.2.  Wir sind berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzuges des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht können wir nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. 

    1.14.3.  Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistung kein Rücktritt unsererseits, außer wir haben den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch uns. 

    1.14.4. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass uns vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese Abtretung gleichzeitig an. 

    1.14.5. Soweit der Wert unserer Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

     

    1.15. Wirtschaftliches Unvermögen

    1.15.1. Bei einem wirtschaftlichen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten uns gegenüber zu erfüllen, können wir bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beendigen, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird uns frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

     

    1.16. Schriftform

    1.16.1. Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.

     

    1.17. Gerichtsstand – Erfüllungsort

    1.17.1.  Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt,den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 

    1.17.2.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

    1.17.3.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 

     

    2. Regelungen für Dienstleistungen

    2.1. Anwendungsbereich, Art und Umfang der Dienstleistung

    2.1.1.  Die Regelungen der Ziffer 2 gelten für Dienstverträge im Sinne des BGB. 

    2.1.2.  Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegtdem Kunden. 

    2.1.3.  Wir erbringen die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. 

     

    2.2. Durchführung der Dienstleistung

    2.2.1.  Ort der Leistungserbringung ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

    2.2.2.  Unsere mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter werden von uns ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. 

    2.2.3.  Wir bestimmen die Art und Weise der Leistungserbringung. 

    2.2.4.  Der Kunde ist gegenüber unseren mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern nicht weisungsbefugt. 

    2.2.5.  Sofern wir die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen haben, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. 

     

    2.3. Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

    2.3.1.  Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. 

    2.3.2.  Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei uns. 

    2.3.3.  Wir können das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Wir haben dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, können wir den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat uns die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

     

    2.4. Mitwirkungsleistung des Kunden

    2.4.1. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner uns die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen, soweit nicht von uns geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung.

    Wir dürfen von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für uns offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind.

     

    2.5. Vergütung

    2.5.1. Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet.

    2.5.2.  Wir erstellen monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung und einem Leistungsnachweis fällig, soweit keine besondere Form des Leistungsnachweises vereinbart ist. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt detailliert Einwände geltend macht. Handelt es sich bei der erbrachten Leistung um einen Werkvertrag, wird ein eventueller Mangel vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung angezeigt. Wird vom Kunden während dieser Zeit kein Mangel angezeigt, gilt das Werk nach Ablauf dieser Frist als angenommen. Stillschweigende Abnahme. Wird vom Kunden ein Mangel angezeigt, beseitigen wir diesen und die Frist beginnt neu. 

    2.5.3.  Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten sowie sonstige Aufwendungen werden in angemessener Höhe erstattet, zumindest nach den steuerlichen Pauschalsätzen. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. 

    2.5.4.  Weicht ein vergütungsbestimmender Faktor im Laufe der Vertragsdurchführung nicht nur unerheblich vom Vertrag ab, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Vergütung. 

     

    2.6.  Laufzeit 

    2.6.1.  Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Endeeines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. 

    2.6.2.  Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist. 

    2.6.3.  Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch sowohl von uns als auch vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. 

    2.6.4.  Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam. 

     

    2.7.  Leistungsstörung 

    2.7.1.  Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und haben wir dies zu vertreten, so sind wir verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von uns zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

    2.7.2.  In diesem Falle haben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. 

    2.7.3.  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir haben Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind. 

    2.7.4.  Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    Stand: 19.10.2021

     

AGB Celos Computer Ingolstadt

  1.  1. Allgemeines 

    1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 

    1.2. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §§ 14, 310 Abs. 1 BGB. 

    2. Angebot und Bestellung 

    2.1. Sofern eine Bestellung des Bestellers als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. 

    2.2. Die in unserer Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Soweit zu unserem Angebot Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gehören, sind geringfügige oder handelsübliche Abweichungen und Abänderungen möglich, so dass sie insoweit nur annähernd gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigungen oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. 

    2.3. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Vertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 5 dieser Bedingungen unberührt. Wir werden den Besteller unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Besteller im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. 

    2.4. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- und Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. 

    3. Gefahrenübergang 

    3. 1. Der Versand erfolgt – sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen – auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmten Personals auf den Besteller über. 

    3. 2. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen. 

    4. Lieferung 

    4. 1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, wir hätten mit dem Besteller ausdrücklich die Einhaltung der genannten Lieferzeit im Sinne eines absoluten Fixgeschäftes vereinbart. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die vollständige Abklärung aller technischen Fragen durch den Besteller voraus. Die Einhaltung unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. 

    Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Firmengelände oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist. 

    Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 

    4. 2. Teillieferungen sind gegenüber Unternehmern i.S. des § 14 BGB zulässig. 

    4. 3. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. 

    4. 4. Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 

    Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

    5. Eigentumsvorbehalt 

    5. 1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. 

    5. 2. Dem Besteller ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für uns. Wenn der Wert des uns gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht uns gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwerben wir Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwerben, sind Besteller und wir uns darüber einig, dass der Besteller uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des uns gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörender Ware. Soweit wir nach diesen unter „5. Eigentumsvorbehalt“ geregelten Bedingungen Eigentum oder Miteigentum erlangen, verwahrt der Besteller sie für uns pfleglich; soweit der Besteller Unternehmer i.S. des § 14 BGB ist, verwahrt er sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 

    5. 3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Besteller hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. 

    5. 4. Verbindet der Besteller den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. 

    5. 5. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der gemäß diesen unter „5. Eigentumsvorbehalt“ geregelten Bedingungen an uns abgetretenen Forderungen befugt. Der Besteller wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber den Abnehmern verlangen. 

    5. 6. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses haben wir dem Besteller die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 

    5. 7. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist uns eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Besteller erfolgt. Der Besteller hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. 

    5. 8. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. 

    5. 9. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 

    6. Gewährleistung 

    6. 1. Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können von dem Besteller nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 HGB. 

    6. 2. Soweit ein Mangel an Lieferungen oder Leistungen vorliegt, werden wir, vorbehaltlich einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Mängelrüge, nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue mangelfreie Leistung oder Lieferung erbringen. Erst nach zweimaligen Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl den Rücktritt oder Minderung verlangen. 

    6. 3. Wir haften, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer, der in Sätzen 1 oder 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Vorgenanntes gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. 

    Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung. 

    Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes bzw. der Leistung übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer, der in den Sätzen 1 oder 3 dieses Abschnittes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. 

    6. 4. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 7. dieser AGB. 

    6. 5. Die Gewährleistungsfrist wird gerechnet ab Gefahrübergang. Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB beträgt diese ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ausgeschlossen. Die vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. Diese Beschränkung gilt zudem nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung unserer Pflichten beruhen, sowie bei Körperschäden. 

    6. 6. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und eventuellen Garantieansprüchen ist der Besteller verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei der Geltendmachung vorzulegen. 

    6. 7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

    6. 8. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 

    6. 9. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

    7. Zahlung, Verzug 

    7. 1. Soweit in dem Angebot andere Zahlungskonditionen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen. Wechsel können wir annehmen, wenn uns die entstehenden Auslagen für Diskont- und sonstige Spesen vergütet werden. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Besteller ein Schadensersatzanspruch nicht zu. 

    7. 2. Der Besteller kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

    7. 3. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank fällig, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft nach § 353 HGB vorliegt. 

    7. 4. Unsere Forderungen werden insgesamt – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen eingestellt hat, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten. 

    8. Sonstiges 

    8. 1. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. 

    8. 2. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. 

    8. 3. Der Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz unserer Gesellschaft. Soweit der Besteller Unternehmer i.S. des § 14 BGB , eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unserer Gesellschaft. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckforderungen. 

    8. 4. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

    Stand der AGB: November 2013 

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